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Führerscheine für schwere Personenkraftwagen

Dokumente benötigt:

ärztliches Attest mit Foto und Steuermarke (16,00 €)

  (kann in unseren Büros in Brixen, Sterzing und Bruneck durchgeführt werden)

3 Passfotos

Personalausweis und/oder Führerschein 

Gesundheitskarte (Steuernummer)

Aufenthaltserlaubnis (für Nicht-EU-Bürger)

 

Führerschein D1 - 21 Jahre

 

Der Führerschein für große Fahrzeuge D1 setzt ein Mindestalter von 21 Jahren und die Fahreignung voraus: 

  • Kraftfahrzeuge, die für die Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer bestimmt sind und eine maximale Länge von 8 Metern haben

  • oben genannte Kraftfahrzeuge, die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg ziehen

Inhaber einer Fahrerlaubnis für Hochleistungsfahrzeuge der Klasse D1, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, dürfen keine Busse, Lastkraftwagen zur Personenbeförderung, sondern nur Fahrzeuge lenken, für die der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich ist.


 

Die oben genannte Grenze kann jedoch Jahr für Jahr auf bis zu 68 Jahre erhöht werden, wenn nach einem Besuch bei der örtlichen Ärztekommission ein spezieller Eignungsnachweis ausgestellt wird. Diese Bescheinigung muss immer dem Führerschein beiliegen. Der Führerschein der Klasse D1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, B1, B.

Führerschein D - 24 Jahre

Der Führerschein für Hochleistungsfahrzeuge D erfordert ein Mindestalter von 24 Jahren, das bei Inhabern eines CQC für Personenbeförderung auf 21 Jahre herabgesetzt werden kann. Zum Führen aktivieren:

  • alle Kraftfahrzeuge, die neben dem Fahrer für die Beförderung von mehr als 8 Personen bestimmt sind

  • oben genannte Kraftfahrzeuge, die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg ziehen

Inhaber eines Führerscheins der Klasse D, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, dürfen keine Busse und Lastkraftwagen fahren, sondern nur Fahrzeuge, für die der Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich ist , bis 68 Jahre, mit Erlangung eines bestimmten Eignungsnachweises, ausgestellt nach einem Besuch bei der örtlichen Ärztekommission.

 

Diese Bescheinigung muss dem Führerschein beiliegen. Der Führerschein der Klasse D berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, B, D1.

Führerschein D1E - 21 Jahre

Für die Erteilung des D1E-Kraftfahrzeugführerscheins ist ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich. Zum Führen aktivieren:

  • Fahrzeugkomplexe bestehend aus einer Zugmaschine der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Inhaber eines Führerscheins der Klasse D1E, die das 60.

 

Die oben genannte Grenze kann jedoch Jahr für Jahr auf bis zu 68 Jahre erhöht werden, wenn ein bestimmter Eignungsnachweis nach einem Besuch bei der örtlichen medizinischen Kommission vorliegt. Diese Bescheinigung muss immer dem Führerschein beiliegen.

Der Führerschein der Kategorie D1E berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Kategorien AM, B1, B und BE.

Führerschein DE - 24 Jahre

Der Führerschein für Hochleistungsfahrzeuge DE erfordert ein Mindestalter von 24 Jahren, das bei Inhabern eines CQC für Personenbeförderung auf 21 Jahre herabgesetzt werden kann. Zum Führen aktivieren:

  • Fahrzeugkomplexe bestehend aus einer Zugmaschine der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

  • Touristenzüge mit mehr als 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrer

  • Gelenkbusse (mit gezogenem Teil mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg)

Inhaber eines Führerscheins der Klasse DE, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, dürfen keine Busse, Lastkraftwagen, Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Sattelschlepper zur Personenbeförderung fahren, sondern nur Fahrzeuge, für die der Besitz eines Führerscheins der Klasse B oder BE erforderlich ist.

 

Die oben genannte Grenze kann jedoch Jahr für Jahr auf bis zu 68 Jahre erhöht werden, wenn ein bestimmter Eignungsnachweis nach einem Besuch bei der örtlichen medizinischen Kommission vorliegt. Diese Bescheinigung muss immer dem Führerschein beiliegen.

 

Der Führerschein der Kategorie DE berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Kategorien AM, B, BE, D1E.

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