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Führerscheine für Lastkraftwagen

Dokumente benötigt:

ärztliches Attest mit Foto und Steuermarke (16,00 €)

  (kann in unseren Büros in Brixen, Sterzing und Bruneck durchgeführt werden)

3 Passfotos

Personalausweis und/oder Führerschein 

Gesundheitskarte (Steuernummer)

Aufenthaltserlaubnis (für Nicht-EU-Bürger)

 

Führerschein C1 - 18 Jahre

 

Der Führerschein für große Fahrzeuge der Klasse C1 setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und berechtigt zum Führen folgender Fahrzeuge: 

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die für die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zusätzlich zum Fahrer bestimmt sind

oben genannte Kraftfahrzeuge, die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg ziehen

außergewöhnliche Betriebsmaschinen

Der Führerschein für große Fahrzeuge der Klasse C1 ist 5 Jahre bis zum 65. Lebensjahr gültig. Über diese Altersgrenze hinaus kann sie alle 2 Jahre nach Prüfung der physischen und psychischen Voraussetzungen durch die örtliche Ärztekommission verlängert werden.

 

Vorgesehen ist die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse C1, die auf das Führen von Fahrzeugen beschränkt ist, die nicht den Vorschriften über die Einbau- und Benutzungspflicht des Fahrtenschreibers unterliegen. In diesem Fall trägt die Lizenz den EU-harmonisierten Code "97".

 

Der Führerschein C1 berechtigt Sie auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, B1, B.

Führerschein C- 21 Jahre

Der Führerschein der Klasse C erfordert ein Mindestalter von 21 Jahren, das auf 18 Jahre sinkt, wenn der Kandidat einen CQC für den Transport von Gütern besitzt. Der C-Führerschein berechtigt zum Führen von:

  • alle Kraftfahrzeuge, außer denen der Klassen D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die dazu bestimmt sind, außer dem Fahrer nicht mehr als 8 Personen zu befördern

  • oben genannte Kraftfahrzeuge, die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg ziehen

Der Führerschein der Klasse C ist 5 Jahre bis zum 65. Lebensjahr gültig und darüber hinaus 2 Jahre vorbehaltlich der Überprüfung der körperlichen und psychischen Voraussetzungen durch die örtliche Ärztekommission. Der C-Führerschein berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, B1, B, C1.

Führerschein C1E -  18 Jahre

Der Führerschein für große Fahrzeuge der Klasse C1E kann im Alter von 18 Jahren erworben werden. Zum Führen aktivieren:

  • Fahrzeugkomplexe bestehend aus einer Zugmaschine der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Komplexes 12.000 kg nicht überschreitet

  • Fahrzeugkomplexe bestehend aus einer Zugmaschine der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Komplexes 12.000 kg nicht überschreitet

Der Führerschein der Klasse C1E ist 5 Jahre bis zum 65. Lebensjahr gültig, über diese Altersgrenze hinaus 2 Jahre vorbehaltlich der Überprüfung der physischen und psychischen Voraussetzungen durch die örtliche Ärztekommission. Es berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, B1, B, BE.

EG-Führerschein - 21 Jahre

Die Zulassung für große Fahrzeuge der Kategorie CE kann mit 21 Jahren erworben werden, die bei Inhabern eines CQC für den Güterverkehr auf 18 sinkt. Zum Führen aktivieren:

Fahrzeugkomplexe bestehend aus einer Zugmaschine der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Der Führerschein der Klasse CE ist 5 Jahre bis zum Alter von 65 Jahren gültig. Über diese Altersgrenze hinaus gilt sie 2 Jahre nach Feststellung der körperlichen und psychischen Voraussetzungen in der örtlichen Ärztekommission.

 

Inhaber eines Führerscheins der EG-Klasse, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, dürfen keine Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit einer Gesamtmasse von mehr als 20 t führen.

Diese Grenze kann jedoch Jahr für Jahr auf bis zu 68 Jahre angehoben werden, wenn ein bestimmter Eignungsnachweis nach einem Besuch bei der örtlichen medizinischen Kommission vorliegt. Diese Bescheinigung muss immer dem Führerschein beiliegen.

 

Der Großfahrzeugführerschein der Klasse CE berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, B1, B, BE, C1E und DE, wenn der Inhaber bereits über die Klasse D verfügt.

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