FÜHRERSCHEIN FÜR FAHRZEUGE BIS 3,5 T
Erforderliche Dokumente:
• ärztliches Attest mit Foto
(kann in unseren Büros in Brixen, Sterzing und Bruneck durchgeführt werden)
• 3 Passfotos
• Personalausweis und/oder Führerschein
• Gesundheitskarte (Steuernummer)
• Aufenthaltserlaubnis (für Nicht-EU-Bürger)
Führerschein B1 - 16 Jahre
Der Pkw-Führerschein der Kategorie B1 erfordert ein Mindestalter von 16 Jahren und erlaubt Ihnen, jeden Mitfahrer zu befördern. Zum Führen aktivieren:
nicht leichte Vierräder (Kat. L7e), mit einer Leermasse von höchstens 400 kg (550 kg für Fahrzeuge für den Güterverkehr), ausgenommen die Masse der Batterien für Elektrofahrzeuge, mit einer Höchstleistung von höchstens 15 kW
Der Pkw-Führerschein B1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie AM.
Führerschein B und B96 - 18 Jahre
Der Führerschein der Klasse B erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren.
Zum Führen aktivieren:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die für die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrer bestimmt sind
Lastzüge, bestehend aus einer Zugmaschine mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Lastzüge, bestehend aus einer Zugmaschine mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 3.500 kg und einem Anhänger mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 750 kg (vorausgesetzt, die zulässige Höchstmasse des Komplexes überschreitet 4.250 kg)
Landmaschinen und deren Komplexe, auch außergewöhnliche
Betrieb von Maschinen, ausgenommen außergewöhnliche
Um den Komplex mit einer Masse von mehr als 3.500 kg zu fahren, ist ein Führerschein B mit dem harmonisierten EU-Code "96" erforderlich, der nach bestandener Fähigkeits- und Verhaltensprüfung an einem bestimmten Fahrzeug ausgestellt wird. Dieser Test kann im Zusammenhang mit der Freigabe der Kategorie B oder nach deren Erfüllung erfolgen. Nur in Italien dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse B fahren:
Fahrzeuge der Klasse A1 (Motorräder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm, einer Leistung von nicht mehr als 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis
nicht mehr als 0,1 kW / kg; Dreiräder mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW)
Dreiräder mit einer Leistung von mehr als 15 kW (Mindestalter 21 Jahre erforderlich)
Der PKW-Führerschein der Klasse B berechtigt Sie auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, B.
Führerschein BE - 18 Jahre
Der PKW-Führerschein der Kategorie BE ist ab einem Alter von 18 Jahren erhältlich und berechtigt zum Führen von:
Fahrzeugkomplexe bestehend aus einer Zugmaschine der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelauflieger, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet. Die maximal zulässige Masse des Komplexes beträgt ≤ 7.000 kg. Zusätzlich zu den oben genannten Beschränkungen ist der Erwerb der Lizenz der Kategorie C1E erforderlich
Für das Führen von Touristenzügen mit einer Fahrgastzahl von höchstens 8 ist eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich. Außerdem ist sie zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, B1, B berechtigt.