KLEINKRAFTRÄDER UND MOTORRÄDER
Erforderliche Dokumente:
• ärztliches Zeugnis mit Foto
(kann in unseren Büros in Brixen, Sterzing und Bruneck durchgeführt werden)
• 3 Passfotos
• Personalausweis und/oder Führerschein
• Gesundheitskarte (Steuernummer)
• Aufenthaltsgenehmigung (für Nicht-EU-Bürger)
Führerschein AM - 14 Jahre
Der Motorradführerschein der Kategorie AM erfordert ein Mindestalter von 14 Jahren.
Bis zum Alter von 16 Jahren kann es nur in Italien und in der EU oder dem EWR verwendet werden, die seine Gültigkeit anerkennen. Der Fahrer
der 16 Jahre alt ist, kann jeden Passagier befördern. Der AM-Führerschein berechtigt zum Führen von:
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zweirädrige Kleinkrafträder (Kat. L1e) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km / h, einem Motor mit einem Hubraum von weniger als oder gleich 50 cm³ bei Verbrennungsmotor oder mit einer maximalen Nenndauerleistung von weniger als oder gleich 4 kW für Elektromotoren
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dreirädrige Kleinkrafträder (Kat. L2e) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km / h, Motor mit einem Hubraum von weniger als oder gleich 50 cm³ bei Fremdzündung, mit einer maximalen Nutzleistung von weniger als oder gleich 4 kW für die anderen Motoren mit Verbrennungsmotor oder mit maximaler Dauernennleistung kleiner oder gleich 4 kW für Elektromotoren
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leichte Vierräder (Kat. L6e) mit einer Leermasse von höchstens 350 kg ohne Batteriemasse für Elektrofahrzeuge, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h, Motor mit einem Hubraum kleiner oder gleich 50 cm³ für Ottomotoren , maximale Nettoleistung kleiner oder gleich 4 kW für andere Verbrennungsmotoren, mit maximaler Nenndauerleistung kleiner oder gleich 4 kW für Elektromotoren.
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Um mit dem Moped oder leichten Vierrad fahren zu können, muss es alle oben genannten Grenzen einhalten.
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Jede andere Führerscheinklasse gilt für das Führen von Fahrzeugen der Klasse AM.
Führerschein A1 - 16 Jahre
Der Führerschein für Motorräder der Kategorie A1 kann ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden und ermöglicht die Mitnahme eines eventuellen Passagiers. Zum Führen aktivieren:
Motorräder ohne Rollstuhl (Kat. L3e) oder Rollstuhl (Kat. L4e), mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm, einer Leistung von nicht mehr als 11 kW und einem Leistungs- / Gewichtsverhältnis von nicht mehr als 0,1 kW / kg. Um das Motorrad fahren zu können, muss es alle drei Grenzen einhalten
Dreiräder (Kat. L5e) mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW
landwirtschaftliche Maschinen oder deren Komplexe, die die in Art. 53, Absatz 4, CDS, nämlich: Breite: 1,60 m; Länge: 4 m; Höhe: 2,50 m; Gesamtgewicht bei Volllast: 2,5 t; Geschwindigkeit: 40km/h
Führerschein A2 - 18 Jahre
Der Motorradführerschein der Kategorie A2 erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren und berechtigt zum Führen von:
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Motorräder ohne Rollstuhl (Kat. L3e) oder mit Rollstuhl (Kat. L4e), mit einer Leistung von nicht mehr als 35 kW, einem Leistungs- / Gewichtsverhältnis von nicht mehr als 0,2 kW / kg, die nicht von einer Version abgeleitet sind, die mehr als das Doppelte der zulässigen Höchstleistung entwickelt Leistung (70 kW)
Um das Motorrad fahren zu können, muss es alle drei Grenzen einhalten. Der Führerschein Klasse A2 berechtigt Sie auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, A1.
Führerschein A - 20 Jahre
Der Motorradführerschein der Klasse A erfordert ein Mindestalter von 20 Jahren, wenn Sie seit mindestens 2 Jahren einen Führerschein der Klasse A2 besitzen, ansonsten kann er mit 24 Jahren erworben werden. Zum Führen aktivieren
alle Motorräder, ohne Rollstuhl (Kat. L3e) oder mit Rollstuhl (Kat. L4e)
Dreiräder (Kat. L5e) mit einer Leistung von mehr als 15 kW (für die ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich ist)
Es berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Kategorien AM, A1, A2.